Wie die Reptilienauffangstation in München berichtete, wurde bei einer Routine-Kontrolle von Flugpassagieren aus Nordafrika in der Handtasche einer deutschen Reisenden ein Kartonschächtelchen festgestellt, das Luftlöcher aufwies. Ein Tier?
In der winzigen Schachtel befand sich in einer Plastiktüte eine kleine Schildkröte, eine junge maurische Landschildkröte. Das arme Tier passte gerade so in das Kistchen hinein – und konnte somit nicht auf sich aufmerksam machen, weil es bewegungsunfähig keine Kratzgeräusche verursachen konnte, die eventuell aufgefallen wären.
Die kleine Schildkröte war in Marokko gewildert, auf dem Basar an Touristen verramscht und tierschutzwidrig geschmuggelt worden. Unter diesen Bedingungen ganz sicher nicht, um sie in Deutschland dann artgerecht zu halten. Denn klar ist, wer Tiere auf diese bedenkenlose Weise schmuggelt, handelt grausam und bereitet den Tieren Qualten.
Wer Tiere im Ausland „retten“ möchte und sie auf einem Basar „freikauft“, sollte sich an eine örtliche Tierschutzorganisation wenden, damit das Tier in einem geschützen Biotop seines Heimatlandes wieder ausgesetzt werden kann.
Die „Rettung nach Deutschland“ aber, so die Pressereferentin der Münchner Reptilienauffangstation, Petra Teint, bedeutet für fast alle diese Tiere den sicheren, schleichenden Tod. Sie kommen als Heimtiere mit Freilauf in der Wohnung, mit dem Leben auf einem kleinen Stadtbalkon oder einer klassischen Gartenhaltung nicht klar, erkranken und sterben. Der Grund ist, dass sie zwar den hier oft ganz passabel gepflegten Griechischen Landschildkröten optisch ähneln, jedoch völlig andere Lebensbedingungen brauchen.
Deshalb bitte daran denken: Lebende Tiere sind kein Urlaubssouvenir!
Wer im Ausland auf Basaren oder Märkten Tiere kauft, erhöht die Nachfrage und trägt dazu bei, dass streng geschütze Tiere immer weiter gefangen und gehandelt werden. Jeder illegale Kauf geschützer Reptilien trägt dazu bei, dass seltene Tiere aussterben. In Marokko, Algerien und Tunesien ist die Maurische Landschildkröte streng geschützt, um sie davor zu bewahren.
Der Schmuggel von Reptilien wie Schildkröten ist deshalb kein Kavliersdelikt, sondern ein gravierender Rechtsverstoß gegen die Schutzrichtlinien bedrohter Arten.
Wer Schildkröten mag und sich über ihre Haltung informieren möchte, kann sich gerne an die örtlichen Auffangstationen für Reptilien in Deutschland wenden. Dort landen die Tiere, die vor gedankenlosen Konsumenten gerettet werden konnten.
Auffangstation für Reptilien, München e. V.
Kaulbachstraße 37
D-80539 München
Telefon: +49-89-21 80 22 86
www.reptilienauffangstation.de
Die Reptilienauffangstation freut über Ihre Unterstützung:
https://www.betterplace.org/de/organisations/14509-auffangstation-fur-reptilien-munchen-e-v
oder über den Wunschzettel bei Amazon:
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Titelbild: Massimo Lazzari, Wikipedia Creative Commons CC BY-SA 3.0