Es muss ungemein praktisch sein, Natur in entlegenen Gebieten kaputt zu machen. Keine Zeugen weit und breit. So geschehen in den Allgäuer Hochalpen, in einer der wenigen Wildbachlandschaften, die noch verblieben sind.
Die Allgäuer Hochalpen sind gleich mehrfach geschützt: als Fauna-Flora-Habitat-Schutzgebiet (FFH), europäisches Vogelschutzgebiet (SPA) und sie sind gemäß dem Bundesnaturschutzgesetz zu 100 Prozent als Biotop deklariert. Half anscheinend alles nix. An einem Bachabschnitt des Rappenalpbaches wurde das Ufer auf rund 1,5 Kilometern eingeebnet, der natürliche Lauf des Rappenalpbachs ausgebaggert, begradigt und in einen kanalisierten Lauf gezwängt. Ein brutaler zerstörerischer Eingriff für die gesamte Tier- und Pflanzenwelt des Wildbaches. Die Arbeiten waren selbstverständlich nicht genehmigt.
Die Kreisgruppe Kempten-Oberallgäu des Bundes Naturschutz hat den Skandal im Oktober 2022 entdeckt und den zuständigen Behörden gemeldet. Wenn ein derartiges Verbrechen an der Natur ungestraft bleibt, werden sich andere daran ein Beispiel nehmen. Die Natur darf kein rechtsfreier Raum sein, in dem jeder platt machen kann, was ihm gerade im Weg steht.
Auf Betreiben des Bundes Naturschutz ermitteln jetzt Staatsanwaltschaft und Polizei. Dabei geht es nicht nur um Strafverfolgung, sondern vor allem darum, dass zerstörte Natur wieder renaturiert wird.
Der Bund Naturschutz fordert: eine lückenlose Aufklärung und strafrechtliche Verfolgung, um ähnliche rechtswidrige Eingriffe künftig zu verhindern, eine bestmögliche Sanierung der Fläche, und einen Ausgleich durch Renaturierung weiterer verbauter Bachabschnitte.
Bitte unterstützt den Bund Naturschutz in seinen Forderungen durch eure Unterschrift: → Weiterleitung zur Webseite des Bundes Naturschutz
https://helfen.bund-naturschutz.de/naturskandal-rappenalpbach/
Titelbild: Rappenalpbach beim Abzweig nach Einödsbach, Aufnahme von Whgler, Wikimedia Commons