Eigentlich sollte die 15. UN Weltbiodiversitätskonferenz schon 2020 in China stattfinden. Wegen der Pandemie wurde sie verschoben und zweigeteilt. Der erste Verhandlungsteil fand im Oktober 2021 hauptsächlich online in Kunming statt, der zweite vom 7. bis 19.11.22 in Montreal, aber weiter unter chinesischem Vorsitz. Zwischendurch gab es zahlreiche Vorbereitungstreffen der Vertragsstaaten, auf verschiedenen Ebenen und an verschiedenen Orten. Es ging um den Erhalt der Artenvielfalt und die damit verbundenen nationalen Strategien- und Aktionspläne (NBSAP) von 200 teilnehmenden Staaten.
Ein wesentliches Ziel war bereits in Kunming definiert worden: dass bis 2030 dreißig Prozent der Flächen an Land und im Meer unter Schutz stehen. Genauso wichtig, die konkrete Finanzierung der Vorhaben.
Ziel: 30 Prozent Land- und Meeresflächen unter Schutz
Nach zwei Wochen Verhandlungen einigten sich die Teilnehmerstaaten auf die angestrebten 30 Prozent geschützter Land- und Meerflächen bis 2030.
Ziel: 20 Milliarden US-Dollar an ärmere Länder für den Artenschutz
Weiterhin sollen bis 2025 pro Jahr 20 Milliarden US-Dollar von reicheren Ländern an ärmere Staaten gezahlt werden. Nicht fest steht, wer wann an wen wie viel zahlen wird.
Ziel: Reduktion von Pestiziden um 50 %
Die Gefährdung der Natur durch Pestizide soll bis 2030 um 50 % reduziert werden.
Wichtige Rolle der Indigenen
Viele Teilnehmer sahen es nicht nur in diesem Zusammenhang als Erfolg an, dass die wichtige Rolle und das Engagement indigener Völker und lokaler Gemeinden in weltweiten Naturschutzbemühungen aufgewertet wurde.
Ziel: weniger umweltschädliche Subventionen
Weiterhin wurde auf dem Abschlusspapier als Ziel festgeschrieben, dass umweltschädliche Subventionen zurückgefahren werden.
Am Ende: ein Rahmenwerk
Das letztendlich gemeinsam verabschiedete Dokument enthält keine rechtlichen Bindungen, das macht es zu einem Rahmenwerk. Die Umsetzung der gesetzten Ziele liegt bei den einzelnen Staaten und deren finanziellen Möglichkeiten. D. h. es gibt auch weiterhin kein Druckmittel gegen eine Nichteinhaltung, das in allen Staaten rechtswirksam ist. Um nur ein einziges Beispiel zu nennen – der industrielle Fischfang, die Hauptursache für leer gefischte Meere und den Rückgang vieler Arten unter Wasser, kann nach wie vor von einzelnen Staaten erlaubt werden.
Bereits 1992 wurde die UN-Konvention zum Erhalt der Artenvielfalt (zusammen mit der UN-Klimarahmenkonvention) auf dem Weltumweltgipfel in Rio de Janeiro verabschiedet. Dreißig Jahre später einigten sich nun 200 Staaten auf dieses Abschlusspapier zum Erhalt der Biodiversität. Das Artensterben geht viel rasanter voran. Eine Million Pflanzen und Tiere sind zwischenzeitlich ausgestorben.
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Titelbild: Jaguar (Panthera onca palustris) female, am Piquiri Fluss, Pantanal, Brasilien
Wikimedi Commons, Charles J. Sharp – Eigenes Werk, from Sharp Photography, sharpphotography, CC BY-SA 4.0