Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora“ (CITES)
CITES ist das internationale Übereinkommen über den Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen. Die Schrift beginnt mit einer Erkenntnis „… dass wild lebende Tiere und Pflanzen in ihrer Schönheit und Vielfalt an Formen ein unersetzlicher Teil der Natur auf dieser Erde sind und sie sowohl für diese Generation als auch für die kommenden Generationen geschützt werden müssen … „. Man kann ohne Übertreibung sagen, dass CITES damit im 20. Jahrhundert einen Wandel im Umgang des Menschen mit der Naturfestgeschrieben hat. Weg von der Ausbeutung hin zum Schutz der Natur. 181 Staaten haben bisher weltweit das Übereinkommen ratifiziert.
Natürlich, CITES ist nur ein Stück Papier, es kommt auf die Anwendung und Umsetzung an. Aber 1975 wurde das Stück Papier rechtsverbindlich und ist damit weit mehr als nur eine gute Absicht. In seinen Anhängen I, II und III listet es rund 5.000 Tier- und mehr als 29.000 Pflanzenarten auf, die gefährdet sind, und deshalb unter einen besonderen Schutz gestellt werden. Drei Stufen sind definiert:
Im Angang I: Arten, die am stärksten bedroht sind. Der internationale Handel mit ihnen ist verboten.
Im Angang II: Arten, die nicht akut vom Aussterben bedroht sind. Der Handel mit ihnen wird durch strenge Ausfuhrgenehmigungen kontrolliert.
Im Angang III: Arten, für die Handelsbeschränkungen nötig sind.
Für die konkrete Umsetzung des Internationalen Artenschutzabkommens in Deutchland ist das Bundesamt für Naturschutz (BfN) verantwortlich. Durch die EG-Verordnung Nr. 338/97 wird dieses internationale Abkommen in europäisches und damit auch deutsches Recht umgesetzt.
Darüber hinaus stellt das Bundesamt für Naturschutz ein wissenschaftlichen Informationssystem zum Internationalen Artenschutz (WISIA) im Internet zur Verfügung. WISIA ist eine Datenbank der nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) besonders geschützten und streng geschützten Tier- und Pflanzenarten.