Im Rahmen des ersten Artenschutzreports hat das Bundesamt für Naturschutz ein Acht-Punkte-Programm für den Artenschutz vorgestellt:
„1. Bestehende Artenschutzprogramme sind auszubauen und zu ergänzen, um gezielt die Bestände von in ihrem Bestand besonders gefährdeten Arten, v.a.solchen, bei denen ein Flächenschutz allein nicht ausreicht, sowie von Arten, für die Deutschland eine besondere Verantwortlichkeit hat, zu schützen und zu erhalten.
2. Das bestehende Schutzgebietssystem ist auf Lücken zu überprüfen und weiterzuentwickeln, denn ein repräsentatives und gut vernetztes System von Schutzgebieten ist wesentlich, um in der intensiv genutzten Kulturlandschaft hinreichend Rückzugsmöglichkeiten für Arten mit besonders spezialisierten Lebensraumansprüchen zu bieten. Wichtig ist zudem ein effektives Management, damit Schutzgebiete ihre Wirksamkeit entfalten können. Dieses umfasst neben gebietsspezifischen Managementplänen eine ausreichende Ausstattung mit personellen und finanziellen Ressourcen.
3. Effektiver Artenschutz profitiert am besten vom Schutz der betreffenden Lebensräume und einer in der Fläche nachhaltigen und naturverträglichen Nutzung. Für landwirtschaftlich genutzte Flächen ist eine gestärkte ökologische Komponente der europäischen Agrarförderung (GAP) vorzusehen. Dazu gehören beispielsweise ein bundesweites vollständiges Grünlandumbruchsverbot sowie eine sinnvolle Ausgestaltung der ökologischen Vorrangflächen innerhalb der GAP. Um den Schutz der Arten in der Agrarlandschaft zu optimieren, sind die Vertragsnaturschutzmaßnahmen besser finanziell auszustatten, noch zielgerichteter zu konzipieren und die vorhandenen Mittel vermehrt in wirksame Maßnahmen zu investieren.
4. Das Vorhandensein nutzungsfreier Wälder ist unabdingbar, um das gesamte Spektrum der Artenvielfalt zu erhalten. Der Anteil nutzungsfreier Wälder ist weiter zu erhöhen, um das in der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt festgelegte Ziel von einem Anteil von 5 % an der Waldfläche zu erreichen. Darüber hinaus sollte die Artenvielfalt in den Wäldern durch eine naturverträgliche Nutzung mit entsprechendem Strukturreichtum und eine natürliche Baumartenauswahl gefördert werden. Naturschutzleistungen im Wald sind dazu angemessen zu honorieren.
5. Die Vernetzung von Lebensräumen ist wichtig, u. a. um Ausbreitung und Genaustausch von Individuen zu befördern und zugleich die Anpassung an den Klimawandel zu erleichtern. Um die Vernetzung der Lebensräume zu verbessern, sind ausreichend naturnahe Landschaftselemente vorzusehen und der gesetzlich geforderte bundesweite Biotopverbund auf 10 % der Fläche eines jeden Bundeslandes einzurichten. Das BnatSchG (§§ 20, 21) adressiert bei der Umsetzung des Biotopverbundes im besonderen Maße die Bundesländer.
6. Die Flüsse sind wieder durchgängig zu gestalten und mit ihren Auen zu verbinden. Die Fläche durchströmter Auen ist bundesweit zu vergrößern. Damit können sie gleichermaßen ihre Funktion als Lebensraum zahlreicher Arten wahrnehmen und wertvolle Ökosystemleistungen erbringen. Bei der Umsetzung von Hochwasserschutzmaßnahmen ist auf bestmögliche Synergien zwischen Belangen des Naturschutzes und des Hochwasserschutzes zu achten.
7. Für die marinen Schutzgebiete in der Ausschließlichen Wirtschaftszone sind die Voraussetzungen zu schaffen, dass diese tatsächlich Rückzugsgebiete und Ruheräume für gefährdete Arten darstellen. Dazu ist insbesondere eine ökosystemverträgliche, nachhaltige Fischerei notwendig.
8. Um noch zielgerichteter Schutzmaßnahmen für die Arten durchführen zu können, ist es erforderlich, bessere Datengrundlagen über die Gefährdungssituationbzw. den Erhaltungszustand der Schutzgüter zu schaffen, fortzuführen und weiterzuentwickeln. Die in diesem Zusammenhang unersetzlichen Leistungen des Ehrenamtes sind höher wertzuschätzen und professionell zu begleiten.“