Ja und Nein, lautet die Antwort. Einen klaren Schutz für die Bienen gibt es weder national noch europarechtlich.
Eine einheitliche europäische Regelung kann bis zur Realisierung noch lange dauern. In Deutschland sind zwar die Bienen rechtlich geschützt, nicht aber ihre Lebensräume.
Wir wissen heute, wenn man eine Art schützen will, muss man ihr Habitat schützen. Bienen lieben Trockenheit und das offene Land. Ihre Lebensräume sind deshalb mit Feldfluren und Waldrändern verbunden, die von der Land- und Forstwirtschaft abhängen. Genau hier hört der Bienenschutz auf, selbst für hochgradig gefährdete Arten der Roten Liste. Deshalb werden weiterhin viele Bienenarten verschwinden.
Bienenschutz Ja:
Es gibt in Deutschland zwei Gesetze, die Bienen schützen:
Die Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) schützt alle heimische Bienenarten – Apoidea, Bienen und Hummeln –, auch die am wenigsten gefährdeten Arten.
Der § 44 Absatz I Nr. 1 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) regelt die Zugriffs- und Besitzverbote für besonders geschützte und bestimmte andere Tier- und Pflanzenarten.
Der § 44 verbietet es, Bienen zu fangen, zu töten oder ihre Fortpflanzungsstätten zu beschädigen. Wer z. B. aus wissenschaftlichen Forschungszwecken Bienen fangen oder ihre Nester sammeln möchte, braucht dazu eine Ausnahmegenehmigung der Naturschutzbehörden.
Bienenschutz Nein:
Derselbe § 44 des BNatSchG lässt in Absatz 4 für die land-, forst- und fischereiwirtschaftliche Bodennutzung viele Freiheiten in der Handhabung zu, wenn sie einer „guten fachlichen Praxis entsprechen“.
Diese „gute fachliche Praxis“ beinhaltet zum Beispiel auch, dass ein Landwirt sein Feld bis auf den letzten Zentimeter zum Waldrand hin anlegen kann. Seltene Bienenarten, die es mögen, in Kleinstrukturen wie Wegrändern, Stufenrainen, Böschungen oder Erdwegen zu nisten, verlieren damit ihre Lebensräume. Es gibt auch keinerlei Verpflichtung, in der Feldflur Blühstreifen stehen zu lassen. Den Bienen werden damit elementare Nahrungsgrundlagen entzogen.