Vögel wie der Blaue Reiher, unser Titelbild, sind auf ihren Routen in Europa, Afrika und Asien unterwegs. Von den Zugvögeln im hohen Norden bis zu den Elefantenherden Afrikas – vielen Wildtieren ist diese Lebensart gemeinsam – sie wandern. Da der Mensch immer mehr Lebensraum für sich beansprucht, zählen sie zu den am meisten gefährdeten. Nur ein Faktor von vielen ist dabei, dass Monokulturen und Siedlungen die Jahrhunderte alten Wanderwege der Tiere zerschneiden und ihren Lebensraum zunehmend auf Reservate einengen.
Deshalb ist das Übereinkommen zur Erhaltung der wandernden wild lebenden Tierarten, die „Convention on the Conservation of Migratory Species of Wild Animals – CMS“ so wichtig. Es wurde 1979 in Bonn von den ersten Vertragsstaaten gezeichnet und heißt seitdem „Bonner Konvention“. Der Sekretariatssitz der Konvention ist in Bonn. 125 Vertragsstaaten und die EU gehören ihr an.
Mehr als 125 Staaten beschließen höheren Schutzstatus für wandernde Tierarten
Alle drei Jahre findet eine Konferenz der Vertragsparteien statt, dieses Jahr zum ersten Mal in Manila auf dem asiatischen Kontinent. Sie dauerte bis zum 28. Oktober 2017 und ihre Erfolge machen Hoffnung:
Mehr als dreißig Tier- beziehungsweise Unterarten wurden neu unter den Schutz des Übereinkommens aufgenommen. Darunter sind bedrohte Arten wie Giraffe, Leopard, Löwe und Schimpanse.
Auch der vom Aussterben bedrohte afrikanische Wildesel, der nur noch mit rund zweihundert Exemplaren in trockenen Gebieten Nordostafrikas vorkommt, wird geschützt.
Die Konvention nimmt damit zunehmend Tiere in Afrika in den Blick. Mit einer neuen von CMS und dem Artenschutzabkommen CITES gemeinsam getragenen Afrika weiten Initiative sollen konkrete Schritte zum Schutz von Leopard, Löwe, Wildhund und Gepard ergriffen werden.
Die stark rückläufige Haiarten wie Engelhai und Walhai werden zukünftig noch besser geschützt.
Darüber hinaus sollen Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung von Unterwasserlärm erbgriffen werden – hiervon werden besonders Wale und Delfine profitieren.
Und es sollen neue Aktivitäten gegen den illegalen Fang und die Tötungen von Vögeln initiiert werden.
Schließlich wurde die Einrichtung eines Mechanismus zur Überprüfung der Einhaltung der Konvention (Compliance) beschlossen. Außer Staaten und dem Sekretariat können auch Nichtregierungsorganisationen Verstöße überprüfen lassen.
Was sich alle Artenschützer dazu wünschen: dass all diese Maßnahmen nicht nur auf einen Papier formuliert, sondern wirksam umgesetzt werden.
Titelbild: Blauer Reiher, Courtesy Franz Dejon