Ägyptische Landschildkröte mit Carapaxfraktur durch den Transport
Bild: Stefano Alicni | Quelle: Wikipedia Commons
Die Urlaubszeit ist die schönste Jahreszeit. Gerne nimmt man ein Andenken daran mit. Aber Vorsicht, der günstige Armreif aus Elfenbein, den ein Händler im Basar anpreist, kann teuer zu stehen kommen. Das merkt der Tourist spätestens dann, wenn ihm der Zoll bei der Einreise nach Deutschland auf die Finger klopft. Denn mittlerweile stehen viele Arten unter Schutz. Nicht nur die lebenden Tieren und Pflanzen, sondern auch deren Präparate und Produkte.
Die ägyptische Landschildkröte etwa war für den Tierhandel wie für das Souvenirgeschäft, zum Beispiel als präparierter Aschenbecher, derart beliebt, dass sie heute in ihren Ursprungsländern Lybien, Israel und Ägypten fast ausgestorben ist. Das lebende Tier als auch Präparate, Knochen, Panzer und Extrakte dürfen deshalb in die EU und nach Deutschland nicht eingeführt werden.
Teure Souvenirs
Verstöße gegen die Zollbestimmungen sind Strafdelikte. Wenn es um ein Stück Koralle geht, kommt man noch mit einer Verwarnung davon. Ein Gürtel aus Schlangenleder wird schon mit einem Bußgeld von Euro 200,- bestraft. Der günstige Armreif aus Elfenbein zieht ein Strafverfahren durch den Staatsanwalt nach sich, denn der Handel mit Elfenbein ist grundsätzlich verboten.
Tierliebe heisst: nicht kaufen!
Kein Tierfreund schmuggelt lebende Tiere nach Deutschland ein. Ein Tier, das an ganz andere klimatische Umweltbedingungen gewöhnt ist, kann in unseren Breitengraden niemals artgerecht gehalten werden. Schon gar nicht, wenn man einem Wildtier die Freiheit nimmt, auch wenn es noch so klein und putzig ist. Mit jedem Kauf wird die Natur des Gastlandes ein Stück ärmer. Und der Käufer weiss nicht, ob es sich unter Umständen um ein krankes Tier handelt, das Krankheiten wie Hepatitis A oder B auf ihn übertragen kann.
Mach Dich schlau
Erlaubt ist die Einfuhr nur, wenn man eine schriftliche Import/Export-Genehmigung dabei hat, die vom Zoll anerkannt wird. Unwissen schützt vor Strafe nicht, ist in unserem Rechtswesen definiert. Deshalb sollte man sich rechtzeitig schlau machen. Unter artenschutz-online.de sind die weltweiten Arten nach Urlaubsland gelistet, die unter Schutz stehen und deren Präparate oder Produkte für die Ein- und Ausfuhr in der Europäischen Union streng reglementiert sind.